Betreuung
Kann die Betreuung mit medizinischer Pflege kombiniert werden?
Ja. Eine unserer Stärken ist die Kombination von Pflege und Betreuung. CareOne erstellt einen integrierten Plan, der Grundpflege, medizinische Notwendigkeiten und Betreuungsleistungen aufeinander abstimmt.
Kann ich auch nur stundenweise Betreuung buchen?
Absolut. Wir bieten flexible Betreuung nach Bedarf an. Ob es nur um eine stundenweise Entlastung oder eine wöchentliche Begleitung geht – wir richten uns nach Ihren Wünschen und Anforderungen.
Was kostet die Betreuung zu Hause und wer trägt die Kosten?
Die Kosten für reine Betreuungsleistungen (z.B. Hauswirtschaft und Alltagsgestaltung) werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie sind jedoch oft durch Ergänzungsleistungen oder kantonale Zuschüsse abgedeckt. Wir klären die Finanzierung und Kosten transparent für Sie ab.
Pflege
Was ist der Unterschied zwischen Pflege und Betreuung?
Die Pflege umfasst pflegerische – Grundpflege (z.B. Waschen und Kleiden, Essen und Trinken) und medizinische Handlungen – Behandlungspflege (z.B. Vitalzeichenkontrolle, Medikamentenmanagement). Die Betreuung konzentriert sich auf die Entlastung im Haushalt und die Gestaltung des Alltags.
Wer koordiniert meine Pflege mit Ärzten und Versicherungen?
Unser Pflege-Management übernimmt die gesamte Organisation – von der Terminvereinbarung bis zur Klärung aller Versicherungsfragen.
Werden die Kosten für die Pflege zu Hause von der Krankenkasse übernommen?
Ja, die Kosten für ärztlich verordnete Leistungen wie die Grundpflege oder die Behandlungspflege sind in der Schweiz kassenpflichtig. Wir helfen Ihnen, die Finanzierung zu klären.
Pflege-Management
Ist die Erstabklärung wirklich kostenlos?
Ja. Die initiale Erstabklärung durch unsere dipl. Pflegefachpersonen ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie ist die Basis für jeden weiteren Schritt.
Kann der Fallführungsverantwortliche die Pflege auch kurzfristig organisieren?
Ja. Gerade bei Notfällen oder der Akut- und Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt liegt unser Fokus auf der schnellen und lückenlosen Organisation der Dienste (z.B. Nachtdienste).
Wie kann das Pflege-Management bei komplexer Pflege helfen (z.B. Onkologie)?
Bei Spezialthemen wie der Onkologischen Pflege oder der Palliativer Pflege stellt der Fallführungsverantwortliche sicher, dass alle Fachkräfte (Wundexperten, Ärzte) koordiniert werden und die Finanzierung der Behandlungspflege gesichert ist.
Jobs & Karriere
Bietet CareOne auch Weiterbildungsmöglichkeiten?
Ja. Wir investieren in die kontinuierliche Weiterbildung unserer Mitarbeitenden. Nach Absprache unterstützen wir Sie finanziell und organisatorisch bei relevanten Kursen.
Kann ich meine Arbeitszeiten flexibel gestalten?
Ja. Wir bieten verschiedene Arbeitszeitmodelle an und versuchen, Ihre Dienstpläne so flexibel wie möglich zu gestalten.
Welchen Stellenwert hat die Erfahrung von pflegenden Angehörigen?
Die Erfahrung von pflegenden Angehörigen ist für uns sehr wertvoll. Wir erkennen die Kompetenzen an, die Sie in dieser Rolle erworben haben, und unterstützen Sie aktiv bei der beruflichen Wiedereingliederung.
Haushaltshilfe
Führt dieselbe Person die Haushaltshilfe und die Pflege durch?
Für die Grundpflege (Körperpflege) kann dies dieselbe Person sein. Medizinische Pflege (Behandlungspflege) wird jedoch immer von einer dipl. Pflegefachperson durchgeführt. Wir planen dies im Rahmen unseres Bezugspflege-Modells optimal für Sie.
Kann ich die Haushaltshilfe steuerlich absetzen?
Ja, die Kosten für externe Hilfe im Haushalt, die Sie selbst tragen, können in der Regel im Rahmen der Steuererklärung als Kosten für die Pflege oder Unterstützung im Alter geltend gemacht werden.
Werden die Kosten für die Haushaltshilfe von der Krankenkasse übernommen?
Reine Haushaltsleistungen sind Privatleistungen und werden von der obligatorischen Krankenversicherung (Krankenkasse) nicht übernommen. Eine Teilfinanzierung kann jedoch über Ergänzungsleistungen oder kantonale Zuschüsse möglich sein.
Nachtdienst
Ist die Nachtwache medizinisch qualifiziert?
Je nach Bedarf setzen wir unterschiedliches Personal ein. Für reine Rufbereitschaft Betreuungspersonen. Für die aktive Nachtwache mit medizinischen Aufgaben (z.B. Medikamentengabe) dipl. Pflegefachpersonen. Dies wird in der Erstabklärung festgelegt.
Werden die Kosten für Nachtdienste von der Krankenkasse übernommen?
Reine Betreuungsleistungen und Schlafwachen sind Privatleistungen und werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Kosten für pflegerische Leistungen (z.B. Behandlungspflege oder Grundpflege in der Nacht) sind jedoch kassenpflichtig. Wir helfen Ihnen, die Finanzierung und Kosten transparent zu klären.
Wie schnell können Nachtdienste organisiert werden?
In dringenden Fällen, z.B. nach einem Spitalaufenthalt (Akut- und Übergangspflege), können wir Nachtdienste oft sehr kurzfristig organisieren.
Betreuung nach Bedarf
Kann ich auch nur eine Stunde buchen?
Ja, unser Modell der Betreuung nach Bedarf ist auf kurze, flexible Einsätze ausgelegt, um Ihnen maximale Freiheit zu geben.
Kann ich eine Betreuungsperson für Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe anfragen?
Absolut. Die Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe werden oft kombiniert, um Ihnen eine umfassende Entlastung in diesen Bereichen zu bieten.
Wer übernimmt die Kosten für Betreuung nach Bedarf?
Reine Betreuungsleistungen werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie sind als Privatleistung zu finanzieren, wobei Zuschüsse durch kantonale Hilfen möglich sind. Die Finanzierung und Kosten klären wir gerne für Sie ab.
Live-In 24/7 Betreuung
Ist 24/7 Betreuung günstiger als ein Pflegeheim?
Die 24/7 Betreuung kann in vielen Fällen eine kosteneffiziente Alternative zum Pflegeheim sein, insbesondere wenn der Fokus auf umfassender Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe liegt. Eine genaue Kosten- und Finanzierungsrechnung erhalten Sie in unserer Erstabklärung.
Kann die Live-In Person auch medizinische Pflege durchführen?
Die Live-In Betreuungsperson übernimmt die Grundpflege. Behandlungspflegerische Massnahmen (z.B. Injektionen, komplexe Wundversorgung) werden von unseren dipl. Pflegefachpersonen im Rahmen der Behandlungspflege zusätzlich erbracht.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für das Live-In Modell?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die ärztlich verordnete Pflege (Behandlungspflege und Grundpflege). Die reinen Betreuungsleistungen (Wohnen, Haushaltshilfe, Präsenz) sind privat zu finanzieren, können aber oft durch kantonale Zuschüsse abgedeckt sein.
Wundmanagement
Kann ich meine Wunde selbst versorgen?
Einfache, oberflächliche Wunden können selbst versorgt werden. Komplexe oder chronische Wunden erfordern zwingend das Fachwissen unserer zertifizierten Wundexperten, um Infektionen und Heilungsstörungen zu vermeiden.
Was ist der Unterschied zwischen akuter und chronischer Wunde?
Akute Wunden heilen in der Regel schnell ab (z.B. Schnittwunde). Chronische Wunden (z.B. Dekubitus, Ulcus) stagnieren in der Heilung und erfordern eine spezialisierte, langanhaltende Pflege.
Wer übernimmt die Kosten für das Wundmanagement?
Die Kosten für das professionelle Wundmanagement werden bei ärztlicher Verordnung in der Schweiz von der Krankenkasse übernommen, da es sich um eine Behandlungspflege handelt.
Psychiatrische Pflege
Für wen ist Psychiatrische Pflege geeignet?
Für Menschen, die an Depressionen, Angststörungen, Psychosen, Demenz oder anderen psychischen Erkrankungen leiden und eine therapeutische Unterstützung in ihrer gewohnten Umgebung benötigen.
Wer übernimmt die Kosten für die Psychiatrische Pflege?
Die Kosten für die Psychiatrische Pflege werden bei ärztlicher Verordnung in der Schweiz von der Krankenkasse übernommen. Wir helfen Ihnen bei der Organisation der Kostenübernahme.
Wer verordnet die ambulante Psychiatrische Pflege?
Die Verordnung erfolgt in der Regel durch den Hausarzt oder einen Psychiater.
Angehörigenpflege
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Entlastungsdienste?
Je nach Kanton und Art der Leistung können Teile der Entlastungsdienste durch die Kranken- oder Pflegekassen oder kantonale Förderprogramme abgedeckt sein. Die Kostenübernahme ist oft individuell. Wir helfen Ihnen im Rahmen unseres Care Managements bei der genauen Abklärung der Finanzierung und Kosten.
Warum wird Betreuung in den meisten Fällen nicht vergütet?
Die Betreuung wird nicht vergütet, weil wir über die Krankenkasse abrechnen und die Versicherung per se keine Betreuung vergütet. Unsere Vergütung basiert auf den Leistungen der Grundpflege, die von der Krankenkasse abgedeckt werden.
Welche Dienstleistungen bietet CareOne an?
Wir leisten keine direkte Unterstützung bei der Grundpflege. Stattdessen unterstützen wir die Angehörigen dabei, diese richtig umzusetzen. Wir coachen Sie und suchen nach entsprechenden Entlastungsmöglichkeiten für sie.
Welche Themen decken Ihre Pflegekurse ab?
Innerhalb eines Jahres müssen Sie einen Kurs in Angehörigenpflege absolvieren. Unsere Partner bieten solche Kurs mit den Schwerpunkten Hygiene, Körperpflege, Mobilisation, Essen und Trinken und Ausscheidung an.
Wer kann die Dienstleistungen von CareOne in Anspruch nehmen?
Unsere Dienstleistungen richten sich an alle Personen ab 18 Jahren, die Unterstützung bei der Pflege eines Angehörigen zu Hause benötigen und dafür eine Entlohnung erhalten möchten. Dabei müssen Pflegeleistungen ausgeführt werden, wobei die Grundpflege als Basisleistung erbracht werden muss.
Wie finde ich Zeit für mich selbst als pflegender Angehöriger?
Die Freiräume für sich selbst sollten aktiv in den Pflegeplan integriert werden. Falls Sie eine Vertretung benötigen oder eine Auszeit brauchen, können wir Ihre Einsätze auf Ihren Wunsch übernehmen.
Wird Behandlungspflege vergütet?
Behandlungspflege wird nur vergütet, wenn pflegende Angehörige über ein entsprechendes Diplom mit mindestens FaGe oder Pflegefachfrau/Pflegefachmann verfügen.
Palliativpflege
Ist Palliative Pflege nur für Sterbende?
Nein. Palliative Pflege kann bereits frühzeitig bei chronischen, lebensbedrohlichen Erkrankungen beginnen, um die Lebensqualität zu verbessern und die Symptome zu lindern.
Welche Kosten sind mit Palliativer Pflege verbunden?
Ein grosser Teil der Palliativer Pflege (u.a. Behandlungspflege und Grundpflege) wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Wir klären die Finanzierung und Kosten im Rahmen unseres Care Managements transparent ab.
Wer ist für Palliative Pflege qualifiziert?
Die Palliative Pflege wird durch speziell geschulte Pflegefachpersonen erbracht, die sich auf Schmerztherapie und die Linderung belastender Symptome konzentrieren.
Onkologische Pflege
Kann die Chemo-Nachsorge zu Hause erfolgen?
Ja, viele Aspekte der Chemo-Nachsorge wie Symptommanagement, Vitalzeichenkontrolle und medikamentöse Überwachung können sicher und komfortabel bei Ihnen zu Hause durch unsere qualifizierten Fachkräfte erfolgen.
Was ist der Unterschied zur Palliativer Pflege?
Die Onkologische Pflege konzentriert sich auf die Unterstützung während einer (potenziell) heilenden Therapie oder in der Nachsorge. Palliative Pflege kann parallel dazu, oder später, den Fokus auf die Lebensqualität bei unheilbarer Krankheit legen.
Wer bezahlt die Onkologische Pflege?
Die Onkologische Pflege fällt meist unter die Behandlungspflege und wird bei ärztlicher Verordnung von der obligatorischen Krankenversicherung (Krankenkasse) in der Schweiz übernommen. Wir klären die Finanzierung und Kosten für Sie ab.
Grundpflege
Was beinhaltet die Grundpflege?
Die Grundpflege umfasst alle Bereiche der Körperpflege und der Unterstützung im alltäglichen Leben, wie etwa Waschen, Anziehen, Essen und die Hilfe bei der Mobilität. Ziel ist es, Ihre Selbständigkeit so lange wie möglich zu fördern und zu erhalten.
Wer führt die Grundpflege durch?
Die Grundpflege wird in den meisten Fällen von dipl. Pflegefachpersonen oder qualifizierten Pflegeassistenten unter der Aufsicht einer dipl. Pflegefachperson durchgeführt. Bei CareOne wird dies vorwiegend durch Ihre feste Bezugsperson geleistet.
Wer übernimmt die Kosten für die Grundpflege in der Schweiz?
Die Kosten für die Grundpflege sind Teil der Krankenpflege-Leistungen und werden in der Regel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenkasse) übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Wir unterstützen Sie vollumfänglich bei der Klärung der Finanzierung (siehe auch Pflege-Management).
Bezugspflege
Kann ich meine Bezugsperson wechseln?
Obwohl wir uns bemühen, eine perfekte Passung zu finden, ist der Aufbau einer Pflegebeziehung immer eine menschliche Sache. Sollten Sie sich unwohl fühlen, finden wir selbstverständlich in Absprache mit Ihnen eine andere geeignete Bezugsperson.
Wer ist meine Bezugsperson?
Ihre Bezugsperson ist eine qualifizierte Pflegefachkraft aus unserem Team, die primär für Ihre Pflege zuständig ist und alle Massnahmen koordiniert.
Werden die Kosten für die Bezugspflege übernommen?
Die Bezugspflege ist ein Organisationsmodell. Die tatsächlich erbrachten Leistungen (z.B. Grundpflege und Behandlungspflege) werden bei ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen.
Behandlungspflege
Brauche ich für die Behandlungspflege eine ärztliche Verordnung?
Ja. Die Behandlungspflege ist immer an eine aktuelle, ärztliche Verordnung gebunden. Sie stellt sicher, dass die Massnahmen medizinisch indiziert sind und die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden können.
Wer darf die Behandlungspflege durchführen?
Die Behandlungspflege darf ausschliesslich von diplomierten Pflegefachpersonen (Tertiärstufe) oder qualifizierten Fachpersonen mit entsprechendem Fähigkeitszeugnis, die über die notwendige medizinische Qualifikation verfügen, durchgeführt werden.
Wer übernimmt die Kosten für die Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege ist eine gesetzliche Pflichtleistung in der Schweiz und wird bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung von der Krankenkasse (obligatorische Krankenpflegeversicherung) übernommen.
Akut- und Übergangspflege
Was ist der Hauptunterschied zwischen AÜP und Spitex-Pflege?
Die AÜP ist zeitlich begrenzt (meist maximal 14 Tage) und zeichnet sich durch eine höhere Frequenz und Intensität der Einsätze aus, die oft sofort nach einem Spitalaustritt nötig sind.
Wer bezahlt die AÜP in der Schweiz?
Die Kosten für die Akut- und Übergangspflege werden in der Regel durch die Krankenkasse oder kantonale Beiträge übernommen, da sie dazu dient, einen längeren oder erneuten Spitalaufenthalt zu verhindern.
Wie lange dauert die Akut- und Übergangspflege maximal?
Die Übergangspflege ist in der Regel auf maximal 14 Tage begrenzt und dient zur Überbrückung, bis die langfristige Versorgung gesichert ist.
Erstabklärung
Ist die Erstabklärung wirklich kostenlos und unverbindlich?
Ja, absolut. Die Erstabklärung ist für Sie mit keinerlei Kosten oder Verpflichtungen verbunden. Sie dient ausschliesslich dazu, Ihnen alle Optionen aufzuzeigen.
Was passiert nach der Erstabklärung?
Nach der Erstabklärung erhalten Sie einen klaren Vorschlag. Sie können in Ruhe entscheiden, ob Sie die Leistungen von CareOne in Anspruch nehmen möchten. Bei einer Zusage beginnen wir umgehend mit der Organisation und der Umsetzung Ihrer massgeschneiderten Betreuungsstrategie.
Wer führt die Erstabklärung durch?
Die Erstabklärung wird von erfahrenen und diplomierten Pflegefachpersonen oder qualifizierten Care Managern durchgeführt. Sie sind Experten im Schweizer Gesundheitswesen und kennen die Anforderungen an die Pflege bestens.
Beratung & Unterstützung
Ist die Beratung kostenlos?
Beratung ist unverbindlich. Die Erstabklärung sowie alle weiteren Leistungen der Beratung werden im Rahmen unseres individuellen Pflege Management transparent und nach Absprache verrechnet.
Kann ich auch als pflegender Angehöriger Unterstützung erhalten?
Ja, absolut. Unsere Beratung richtet sich gezielt an Angehörige, die oft an ihre Belastungsgrenzen stossen. Wir bieten Entlastung und schulen Sie, um Ihre Aufgabe sicherer und mit mehr Selbstvertrauen zu bewältigen.
Wer führt die Beratung durch?
Die Beratung erfolgt durch unser qualifiziertes Team aus diplomierten Pflegefachpersonen und erfahrenen Care Managern, die Experten im Schweizer Gesundheitswesen sind.
Finanzierung & Kosten
Erhalte ich eine detaillierte Abrechnung?
Ja. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit den entsprechenden Leistungsträgern. Sie erhalten von uns eine detaillierte Übersicht über die erbrachten Leistungen und die Aufteilung der Kosten.
Kann ich meine Pflegeleistungen steuerlich absetzen?
Ja. Pflege- und Betreuungskosten können, abhängig von den kantonalen Regelungen, in Ihrer Steuererklärung als Krankheitskosten abgezogen werden. Wir beraten Sie gerne dazu.
Was passiert, wenn ich eine teurere Privatleistung benötige?
In der Erstabklärung klären wir transparent alle entstehenden Kosten. Unser Ziel ist es, Ihnen eine passende Lösung zu finden und die Kosten so zu optimieren, dass sie für Sie überschaubar und transparent bleiben.
Versicherungsfragen
Kann ich auch bei einem Unfall von Ihrer Expertise profitieren?
Ja. Wir unterstützen Sie auch bei Versicherungsfragen, die mit einem Unfall im Zusammenhang stehen (z.B. Klärung mit der Unfallversicherung SUVA).
Übernehme ich trotzdem die Franchise oder den Selbstbehalt?
Ja. Franchise und Selbstbehalt bleiben auch bei der Pflege zu Hause bestehen. Wir klären jedoch alle darüber hinausgehenden Kosten transparent ab.
Werden alle Pflegeleistungen von der Grundversicherung bezahlt?
Nein. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Leistungen der Grundpflege und Behandlungspflege. Reine Betreuungsleistungen wie die Haushaltshilfe sind in der Regel nicht gedeckt.