Häufige Fragen

Betreuung
Ja. Eine unserer Stärken ist die Kombination von Pflege und Betreuung. CareOne erstellt einen integrierten Plan, der Grundpflege, medizinische Notwendigkeiten und Betreuungsleistungen aufeinander abstimmt.
Absolut. Wir bieten flexible Betreuung nach Bedarf an. Ob es nur um eine stundenweise Entlastung oder eine wöchentliche Begleitung geht – wir richten uns nach Ihren Wünschen und Anforderungen.
Die Kosten für reine Betreuungsleistungen (z.B. Hauswirtschaft und Alltagsgestaltung) werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie sind jedoch oft durch Ergänzungsleistungen oder kantonale Zuschüsse abgedeckt. Wir klären die Finanzierung und Kosten transparent für Sie ab.
Pflege
Die Pflege umfasst pflegerische – Grundpflege (z.B. Waschen und Kleiden, Essen und Trinken) und medizinische Handlungen – Behandlungspflege (z.B. Vitalzeichenkontrolle, Medikamentenmanagement). Die Betreuung konzentriert sich auf die Entlastung im Haushalt und die Gestaltung des Alltags.
Unser Pflege-Management übernimmt die gesamte Organisation – von der Terminvereinbarung bis zur Klärung aller Versicherungsfragen.
Ja, die Kosten für ärztlich verordnete Leistungen wie die Grundpflege oder die Behandlungspflege sind in der Schweiz kassenpflichtig. Wir helfen Ihnen, die Finanzierung zu klären.
Pflege-Management
Ja. Die initiale Erstabklärung durch unsere dipl. Pflegefachpersonen ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie ist die Basis für jeden weiteren Schritt.
Ja. Gerade bei Notfällen oder der Akut- und Übergangspflege nach einem Spitalaufenthalt liegt unser Fokus auf der schnellen und lückenlosen Organisation der Dienste (z.B. Nachtdienste).
Bei Spezialthemen wie der Onkologischen Pflege oder der Palliativer Pflege stellt der Fallführungsverantwortliche sicher, dass alle Fachkräfte (Wundexperten, Ärzte) koordiniert werden und die Finanzierung der Behandlungspflege gesichert ist.
Jobs & Karriere
Ja. Wir investieren in die kontinuierliche Weiterbildung unserer Mitarbeitenden. Nach Absprache unterstützen wir Sie finanziell und organisatorisch bei relevanten Kursen.
Ja. Wir bieten verschiedene Arbeitszeitmodelle an und versuchen, Ihre Dienstpläne so flexibel wie möglich zu gestalten.
Die Erfahrung von pflegenden Angehörigen ist für uns sehr wertvoll. Wir erkennen die Kompetenzen an, die Sie in dieser Rolle erworben haben, und unterstützen Sie aktiv bei der beruflichen Wiedereingliederung.
Haushaltshilfe
Für die Grundpflege (Körperpflege) kann dies dieselbe Person sein. Medizinische Pflege (Behandlungspflege) wird jedoch immer von einer dipl. Pflegefachperson durchgeführt. Wir planen dies im Rahmen unseres Bezugspflege-Modells optimal für Sie.
Ja, die Kosten für externe Hilfe im Haushalt, die Sie selbst tragen, können in der Regel im Rahmen der Steuererklärung als Kosten für die Pflege oder Unterstützung im Alter geltend gemacht werden.
Reine Haushaltsleistungen sind Privatleistungen und werden von der obligatorischen Krankenversicherung (Krankenkasse) nicht übernommen. Eine Teilfinanzierung kann jedoch über Ergänzungsleistungen oder kantonale Zuschüsse möglich sein.
Nachtdienst
Je nach Bedarf setzen wir unterschiedliches Personal ein. Für reine Rufbereitschaft Betreuungspersonen. Für die aktive Nachtwache mit medizinischen Aufgaben (z.B. Medikamentengabe) dipl. Pflegefachpersonen. Dies wird in der Erstabklärung festgelegt.
Reine Betreuungsleistungen und Schlafwachen sind Privatleistungen und werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Kosten für pflegerische Leistungen (z.B. Behandlungspflege oder Grundpflege in der Nacht) sind jedoch kassenpflichtig. Wir helfen Ihnen, die Finanzierung und Kosten transparent zu klären.
In dringenden Fällen, z.B. nach einem Spitalaufenthalt (Akut- und Übergangspflege), können wir Nachtdienste oft sehr kurzfristig organisieren.
Betreuung nach Bedarf
Ja, unser Modell der Betreuung nach Bedarf ist auf kurze, flexible Einsätze ausgelegt, um Ihnen maximale Freiheit zu geben.
Absolut. Die Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe werden oft kombiniert, um Ihnen eine umfassende Entlastung in diesen Bereichen zu bieten.
Reine Betreuungsleistungen werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie sind als Privatleistung zu finanzieren, wobei Zuschüsse durch kantonale Hilfen möglich sind. Die Finanzierung und Kosten klären wir gerne für Sie ab.
Live-In 24/7 Betreuung
Die 24/7 Betreuung kann in vielen Fällen eine kosteneffiziente Alternative zum Pflegeheim sein, insbesondere wenn der Fokus auf umfassender Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe liegt. Eine genaue Kosten- und Finanzierungsrechnung erhalten Sie in unserer Erstabklärung.
Die Live-In Betreuungsperson übernimmt die Grundpflege. Behandlungspflegerische Massnahmen (z.B. Injektionen, komplexe Wundversorgung) werden von unseren dipl. Pflegefachpersonen im Rahmen der Behandlungspflege zusätzlich erbracht.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die ärztlich verordnete Pflege (Behandlungspflege und Grundpflege). Die reinen Betreuungsleistungen (Wohnen, Haushaltshilfe, Präsenz) sind privat zu finanzieren, können aber oft durch kantonale Zuschüsse abgedeckt sein.
Wundmanagement
Einfache, oberflächliche Wunden können selbst versorgt werden. Komplexe oder chronische Wunden erfordern zwingend das Fachwissen unserer zertifizierten Wundexperten, um Infektionen und Heilungsstörungen zu vermeiden.
Akute Wunden heilen in der Regel schnell ab (z.B. Schnittwunde). Chronische Wunden (z.B. Dekubitus, Ulcus) stagnieren in der Heilung und erfordern eine spezialisierte, langanhaltende Pflege.
Die Kosten für das professionelle Wundmanagement werden bei ärztlicher Verordnung in der Schweiz von der Krankenkasse übernommen, da es sich um eine Behandlungspflege handelt.
Psychiatrische Pflege
Für Menschen, die an Depressionen, Angststörungen, Psychosen, Demenz oder anderen psychischen Erkrankungen leiden und eine therapeutische Unterstützung in ihrer gewohnten Umgebung benötigen.
Die Kosten für die Psychiatrische Pflege werden bei ärztlicher Verordnung in der Schweiz von der Krankenkasse übernommen. Wir helfen Ihnen bei der Organisation der Kostenübernahme.
Die Verordnung erfolgt in der Regel durch den Hausarzt oder einen Psychiater.
Angehörigenpflege
Je nach Kanton und Art der Leistung können Teile der Entlastungsdienste durch die Kranken- oder Pflegekassen oder kantonale Förderprogramme abgedeckt sein. Die Kostenübernahme ist oft individuell. Wir helfen Ihnen im Rahmen unseres Care Managements bei der genauen Abklärung der Finanzierung und Kosten.
Die Betreuung wird nicht vergütet, weil wir über die Krankenkasse abrechnen und die Versicherung per se keine Betreuung vergütet. Unsere Vergütung basiert auf den Leistungen der Grundpflege, die von der Krankenkasse abgedeckt werden.
Wir leisten keine direkte Unterstützung bei der Grundpflege. Stattdessen unterstützen wir die Angehörigen dabei, diese richtig umzusetzen. Wir coachen Sie und suchen nach entsprechenden Entlastungsmöglichkeiten für sie.
Innerhalb eines Jahres müssen Sie einen Kurs in Angehörigenpflege absolvieren. Unsere Partner bieten solche Kurs mit den Schwerpunkten Hygiene, Körperpflege, Mobilisation, Essen und Trinken und Ausscheidung an.
Unsere Dienstleistungen richten sich an alle Personen ab 18 Jahren, die Unterstützung bei der Pflege eines Angehörigen zu Hause benötigen und dafür eine Entlohnung erhalten möchten. Dabei müssen Pflegeleistungen ausgeführt werden, wobei die Grundpflege als Basisleistung erbracht werden muss.
Die Freiräume für sich selbst sollten aktiv in den Pflegeplan integriert werden. Falls Sie eine Vertretung benötigen oder eine Auszeit brauchen, können wir Ihre Einsätze auf Ihren Wunsch übernehmen.
Behandlungspflege wird nur vergütet, wenn pflegende Angehörige über ein entsprechendes Diplom mit mindestens FaGe oder Pflegefachfrau/Pflegefachmann verfügen.
Palliativpflege
Nein. Palliative Pflege kann bereits frühzeitig bei chronischen, lebensbedrohlichen Erkrankungen beginnen, um die Lebensqualität zu verbessern und die Symptome zu lindern.
Ein grosser Teil der Palliativer Pflege (u.a. Behandlungspflege und Grundpflege) wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Wir klären die Finanzierung und Kosten im Rahmen unseres Care Managements transparent ab.
Die Palliative Pflege wird durch speziell geschulte Pflegefachpersonen erbracht, die sich auf Schmerztherapie und die Linderung belastender Symptome konzentrieren.
Onkologische Pflege
Ja, viele Aspekte der Chemo-Nachsorge wie Symptommanagement, Vitalzeichenkontrolle und medikamentöse Überwachung können sicher und komfortabel bei Ihnen zu Hause durch unsere qualifizierten Fachkräfte erfolgen.
Die Onkologische Pflege konzentriert sich auf die Unterstützung während einer (potenziell) heilenden Therapie oder in der Nachsorge. Palliative Pflege kann parallel dazu, oder später, den Fokus auf die Lebensqualität bei unheilbarer Krankheit legen.
Die Onkologische Pflege fällt meist unter die Behandlungspflege und wird bei ärztlicher Verordnung von der obligatorischen Krankenversicherung (Krankenkasse) in der Schweiz übernommen. Wir klären die Finanzierung und Kosten für Sie ab.
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst alle Bereiche der Körperpflege und der Unterstützung im alltäglichen Leben, wie etwa Waschen, Anziehen, Essen und die Hilfe bei der Mobilität. Ziel ist es, Ihre Selbständigkeit so lange wie möglich zu fördern und zu erhalten.
Die Grundpflege wird in den meisten Fällen von dipl. Pflegefachpersonen oder qualifizierten Pflegeassistenten unter der Aufsicht einer dipl. Pflegefachperson durchgeführt. Bei CareOne wird dies vorwiegend durch Ihre feste Bezugsperson geleistet.
Die Kosten für die Grundpflege sind Teil der Krankenpflege-Leistungen und werden in der Regel von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenkasse) übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Wir unterstützen Sie vollumfänglich bei der Klärung der Finanzierung (siehe auch Pflege-Management).
Bezugspflege
Obwohl wir uns bemühen, eine perfekte Passung zu finden, ist der Aufbau einer Pflegebeziehung immer eine menschliche Sache. Sollten Sie sich unwohl fühlen, finden wir selbstverständlich in Absprache mit Ihnen eine andere geeignete Bezugsperson.
Ihre Bezugsperson ist eine qualifizierte Pflegefachkraft aus unserem Team, die primär für Ihre Pflege zuständig ist und alle Massnahmen koordiniert.
Die Bezugspflege ist ein Organisationsmodell. Die tatsächlich erbrachten Leistungen (z.B. Grundpflege und Behandlungspflege) werden bei ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse übernommen.
Behandlungspflege
Ja. Die Behandlungspflege ist immer an eine aktuelle, ärztliche Verordnung gebunden. Sie stellt sicher, dass die Massnahmen medizinisch indiziert sind und die Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen werden können.
Die Behandlungspflege darf ausschliesslich von diplomierten Pflegefachpersonen (Tertiärstufe) oder qualifizierten Fachpersonen mit entsprechendem Fähigkeitszeugnis, die über die notwendige medizinische Qualifikation verfügen, durchgeführt werden.
Die Behandlungspflege ist eine gesetzliche Pflichtleistung in der Schweiz und wird bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung von der Krankenkasse (obligatorische Krankenpflegeversicherung) übernommen.
Akut- und Übergangspflege
Die AÜP ist zeitlich begrenzt (meist maximal 14 Tage) und zeichnet sich durch eine höhere Frequenz und Intensität der Einsätze aus, die oft sofort nach einem Spitalaustritt nötig sind.
Die Kosten für die Akut- und Übergangspflege werden in der Regel durch die Krankenkasse oder kantonale Beiträge übernommen, da sie dazu dient, einen längeren oder erneuten Spitalaufenthalt zu verhindern.
Die Übergangspflege ist in der Regel auf maximal 14 Tage begrenzt und dient zur Überbrückung, bis die langfristige Versorgung gesichert ist.
Erstabklärung
Ja, absolut. Die Erstabklärung ist für Sie mit keinerlei Kosten oder Verpflichtungen verbunden. Sie dient ausschliesslich dazu, Ihnen alle Optionen aufzuzeigen.
Nach der Erstabklärung erhalten Sie einen klaren Vorschlag. Sie können in Ruhe entscheiden, ob Sie die Leistungen von CareOne in Anspruch nehmen möchten. Bei einer Zusage beginnen wir umgehend mit der Organisation und der Umsetzung Ihrer massgeschneiderten Betreuungsstrategie.
Die Erstabklärung wird von erfahrenen und diplomierten Pflegefachpersonen oder qualifizierten Care Managern durchgeführt. Sie sind Experten im Schweizer Gesundheitswesen und kennen die Anforderungen an die Pflege bestens.
Beratung & Unterstützung
Beratung ist unverbindlich. Die Erstabklärung sowie alle weiteren Leistungen der Beratung werden im Rahmen unseres individuellen Pflege Management transparent und nach Absprache verrechnet.
Ja, absolut. Unsere Beratung richtet sich gezielt an Angehörige, die oft an ihre Belastungsgrenzen stossen. Wir bieten Entlastung und schulen Sie, um Ihre Aufgabe sicherer und mit mehr Selbstvertrauen zu bewältigen.
Die Beratung erfolgt durch unser qualifiziertes Team aus diplomierten Pflegefachpersonen und erfahrenen Care Managern, die Experten im Schweizer Gesundheitswesen sind.
Finanzierung & Kosten
Ja. Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit den entsprechenden Leistungsträgern. Sie erhalten von uns eine detaillierte Übersicht über die erbrachten Leistungen und die Aufteilung der Kosten.
Ja. Pflege- und Betreuungskosten können, abhängig von den kantonalen Regelungen, in Ihrer Steuererklärung als Krankheitskosten abgezogen werden. Wir beraten Sie gerne dazu.
In der Erstabklärung klären wir transparent alle entstehenden Kosten. Unser Ziel ist es, Ihnen eine passende Lösung zu finden und die Kosten so zu optimieren, dass sie für Sie überschaubar und transparent bleiben.
Versicherungsfragen
Ja. Wir unterstützen Sie auch bei Versicherungsfragen, die mit einem Unfall im Zusammenhang stehen (z.B. Klärung mit der Unfallversicherung SUVA).
Ja. Franchise und Selbstbehalt bleiben auch bei der Pflege zu Hause bestehen. Wir klären jedoch alle darüber hinausgehenden Kosten transparent ab.
Nein. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete Leistungen der Grundpflege und Behandlungspflege. Reine Betreuungsleistungen wie die Haushaltshilfe sind in der Regel nicht gedeckt.