Allgemeine Geschäftsbedingungen der CareOne Schweiz AG
1. Einleitung
Die CareOne Schweiz AG (CareOne) ist eine private ambulante Pflegeeinrichtung, welche ihren Arbeitsauftrag mit fachlich qualifiziertem Pflege- und Betreuungspersonal diskret und professionell ausführt.
CareOne ist im Besitz der kantonalen Bewilligungen zum Personalverleih in der Schweiz sowie der Betriebsbewilligung zur Führung einer Spitex-Organisation.
CareOne ermöglicht es, hilfs- und pflegebedürftigen Menschen jeglichen Alters, in vertrauter Umgebung zu leben, aktiv zu bleiben oder sich von medizinischen Eingriffen zu erholen.
2. Vertragsbedingungen
Das Vertragsverhältnis zwischen CareOne und Kundin bzw. Kunde wird bestimmt durch:
1. die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und
2. den Klientenvertrag und
3. die gemeinsame individuelle Vereinbarung und
4. die aktuelle Tarifübersicht.
1. Im Klientenvertrag werden die allgemeingültigen Rahmenbedingungen für einen Auftrag für Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft geregelt.
2. Zur Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und der häuslichen Pflegesituation führen wir zu Beginn der pflegerischen Versorgung ein Erstgespräch (Abklärungsgespräch) bei der pflegebedürftigen Person und deren Angehörigen durch. Aufgrund der Informationen, welche wir durch dieses Erstgespräch erhalten haben, Planen wir die Ziele unserer Einsätze. Die vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen werden dabei so gut wie möglich berücksichtigt und miteinbezogen. Die besprochenen Leistungen werden schriftlich festgehalten.
3. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil der Vertragsverhältnisses zwischen Kundin bzw. Kunden und CareOne. Sie treten bei jedem Einsatz eines Mitarbeitenden automatisch in Kraft und bleiben während des gesamten Vertragsverhältnisses gültig.
4. Die Übersicht über entgeltliche Dienstleistungen sind der aktuellen Tarifliste zu entnehmen. Ärztlich verordnete und versicherungspflichtige Leistungen werden von Krankenkassen, IV-Stellen oder Unfallversicherern getragen. Ein Teil der entstehenden Kosten wird zudem vom Kanton oder von der Gemeinde übernommen. Nichtkassenpflichtige Leistungen, bezahlen die Kundinnen und Kunden selbst.
Soweit die gemeinsame Vereinbarung und die AGB nichts anderes vorsehen, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Auftrag.
Weitere Informationen zu den Zielen, Werten und den Dienstleistungen von CareOne können auf der Website www.careone.ch eingesehen werden.
3. Abklärung der Dienstleistungen – Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen
Der im Abklärungsgespräch aufgenommene Pflegebedarf bestimmt den Umfang der Dienstleistungen. Das Resultat der individuellen Abklärung wird dokumentiert und der Hausärztin oder dem Hausarzt zur Information und/oder Verordnung zugestellt. Periodisch oder bei Veränderungen der Situation von Kundin oder Kunde wird der Vorgang wiederholt. Der Umfang und die Art der Dienstleistungen können im Verlauf des Auftrages situativ angepasst werden.
4. Mitarbeitende
Es besteht kein Anspruch auf den Einsatz bestimmter Mitarbeitenden. Es kommen weibliche und männliche Fachpersonen zum Einsatz. Die Kundin oder der Kunde muss während des Einsatzes anwesend sein. Ausnahmen sind nach Absprache möglich.
Falls Mitarbeitende den vereinbarten Einsatz nicht ausführen können (Krankheit, Unfall usw.), behält sich CareOne das Recht vor, diese durch eine andere Person mit gleichwertigen Fähigkeiten zu ersetzen. Sollte sich keine geeignete Stellvertretung finden lassen, so wird der Einsatzvertrag mit sofortiger Wirkung storniert.
5. Absage von Einsätzen
Kundinnen und Kunden sind dazu angehalten frühestmöglich über Verschiebungen oder Absagen von Einsätzen zu informieren. Einsätze, welche kurzfristig (weniger als 24 Stunden vor dem Einsatz) oder gar nicht abbestellt werden, werden in Rechnung gestellt. Im Falle eines notfallmässigen Spitaleintritts oder im Todesfall erfolgt keine Verrechnung.
6. Dokumentation
Alle pflegerischen, hauswirtschaftlichen und betreuerischen Massnahmen, einschliesslich laufender Veränderungen und allfälliger ärztlicher Verordnungen, werden erfasst. Die Dokumentation erfolgt elektronisch oder in Papierform. Kundinnen und Kunden erhalten auf schriftliches Verlangen Einsicht in ihre Dokumentation oder können eine Kopie davon verlangen, sofern keine schutzwürdigen Interessen Dritter oder rechtliche Bestimmungen dem Begehren entgegenstehen.
7. Patientenverfügung
CareOne ist über eine allfällige Patientenverfügung zu informieren, falls gewünscht ist, dass diese zu gegebener Zeit berücksichtigt wird.
8. Kosten für Dienstleistungen
Alle Dienstleistungen von CareOne werden der Kundin bzw. dem Kunden gemäss den aktuellen Tarifen in Rechnung gestellt. Basis der Rechnungsstellung bildet die Leistungserfassung von CareOne. CareOne stellt der Kundin oder dem Kunden in der Regel bis Ende des Monats Rechnung über die Leistungen des Vormonats. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Die Kundin und der Kunde haben das Recht, Einsicht in die Aufzeichnungen des letzten Monats zu nehmen. Allfällige Beanstandungen sind innert 5 Tagen nach Einsicht in die Aufzeichnungen an die Geschäftsstelle von CareOne zu richten.
Die gesetzlichen Bestimmungen und die Tarifverträge mit den Versicherern (Krankenkasse, SUVA, IV) regeln Art und Umfang jener Dienstleistungen, welche durch die Versicherer übernommen werden.
Die Kosten zu Lasten des Auftraggebers ergeben sich aus sämtlichen von CareOne erbrachten Dienstleistungen, welche von den Versicherern nicht übernommen werden, unabhängig von der Dauer des Einsatzes.
9. Kündigung
Der Auftrag kann sowohl durch CareOne als auch durch die Kundin oder den Kunden jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden, ansonsten endet der Einsatz zum mit der Pflegeleitung von CareOne vereinbarten Zeitpunkt. Die Kündigung durch CareOne erfolgt in der Regel schriftlich. Aufträge, welche die Kundin bzw. der Kunde unter Nichtbeachtung obiger Frist kündigt, werden in Rechnung gestellt.
9.1. In folgenden Fällen kann der Auftrag durch CareOne sofort gekündigt werden:
- bei Nichtbezahlung der Rechnung trotz erfolgter Mahnung;
- bei unsachgemässer Einmischung von Personen im
Umfeld der Kundin oder des Kunden in der Arbeit der Mitarbeitenden; - bei einer Änderung in den Verhältnissen der Kundin oder des Kunden, welche die Beschäftigung für die Mitarbeitenden von CareOne unzumutbar macht.
- Im Todesfall der Kundin oder des Kunden erlischt das Auftragsverhältnis automatisch.
10. Schweigepflicht und Datenschutz
Die Mitarbeitenden von CareOne unterstehen der beruflichen Schweigepflicht, dem Gesetz zur Schweigepflicht des Schweizerischen Strafgesetzbuches und dem schweizerischen Bundesgesetz über Datenschutz.
11. Haftung
CareOne haftet für Schäden am Mobiliar, die durch Mitarbeitende vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind und die nicht auf normale Abnützung zurückzuführen sind.
12. Beschwerden und Reklamationen
Ergeben sich auf Grund des Einsatzes der Pflegeperson von CareOne zwischen dieser und der Kundin oder dem Kunden Auseinandersetzungen, sind die folgenden Anlaufstellen in dieser Reihenfolge anzusprechen:
1. Pflegeleitung von CareOne
2. Geschäftsleitung von CareOne
3. Unabhängige Basler Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex
Die vorliegenden AGB unterstehen dem schweizerischen Recht.
CareOne Schweiz AG
Fabrikstrasse 2
4123 Allschwil
Version: September 2023